Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ist bemüht, ihre Website www.cottbuser-wochenmarkt.de mit allen dazugehörigen Unterseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website mit allen dazugehörigen Unterseiten der Stadt Cottbus/Chóśebuz www.cottbuser-wochenmarkt.de .

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit Ausnahme der im Abschnitt 2 genannten Bereiche mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vollständig vereinbar.

Die letzte Überprüfung mit dem vom Land Brandenburg empfohlenen Tool https://siteimprove.com/de-de/barrierefreiheit/ erfolgte am 02.05.2023.

Diese ergab eine 83%-ige Barrierefreiheit der beliebig ausgewählten und geprüften Seiten. Ähnliche Ergebnisse erzielten andere technische Prüfungen (bspw. Firefox-Standardtest).

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Weiteres Vorgehen:

Cottbus/Chóśebuz ist Pilotkommune beim Projekt Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Brandenburg. Die Stadt befindet sich in Vorbereitung einer Ausschreibung für eine neue Webseite für die Cottbuser Wochenmärkte. Ein notwendiges Kriterium der Zuschlagserteilung ist die Barrierefreiheit. 

3. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

4. Feedback und Kontaktangaben

Über das Kontaktformular auf Wochenmarkt Cottbus - Kontakt (cottbuser-wochenmarkt.de) haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

5. Durchsetzungsstelle

Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.

Dort werden die Beschwerden unter durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de entgegen genommen und bearbeitet.