Die Festsetzung der Wochenmärkte sowie Planung und Durchführung der Marktveranstaltungen inklusive der Marktaufsicht ist Aufgabe der Marktverwaltung. Die Stadtverwaltung stellt Flächen zur Verfügung, auf denen nach ordnungsbehördlicher Festsetzung Wochenmarktveranstaltungen durchgeführt werden. Die Wochenmarktplätze und die Veranstaltungszeiten werden schriftlich im Sinne des § 69 Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzt und bekannt gegeben.